Placeholder image

Gemeinderat, 19.11.2018

Gemeinderatsdebatte zur Teilrodung im Seewald für „Liebherr Aerospace und ATT GmbH“: Nicht wenige offene Fragen!


Der Gemeinderat hat nach intensiver Diskussion beschlossen, für die Erweiterung der Liebherr Aerospace GmbH und der ATT GmbH einen Bebauungsplan aufzustellen. Im weiteren Verfahren geht es auch um die genaue Beantwortung vieler wichtiger Fragen, die mit der zur Erweiterung gebotenen Teilrodung des Seewaldes verbunden wären.

Nicht von ungefähr ist in den Pressekommentaren von der „Wahl zwischen zwei Übeln“ die Rede: Das große öffentliche Interesse an der Gemeinderatsdebatte und die Diskussion im Vorfeld machten und machen deutlich, wie groß das Informationsbedürfnis nicht weniger Bürgerinnen und Bürger im Thema war und ist:

Die Gewerbegebiete in FN sind endlich und faktisch ausgereizt. Händeringend sucht die örtliche Wirtschaft nach Flächen. Wir haben sie nicht. „Ohne Flächen keine Entwicklung, drohender Stillstand bei den künftigen Arbeitsplätzen?“, stellt sich die berechtigte Frage. Die gleichfalls berechtigte Gegenfrage lautet: Sollen, können, dürfen wir drei Hektar, das sind 30.000 Qm - drei Fussballfelder - WALDFLÄCHE gegen eine Betriebserweiterung aufwiegen? Wer sich das Waldstück vor Ort anschaut kann feststellen: Es um um mehr als ein Umknicken von Grashalmen.

Für uns als CDU Fraktion ist klar:

Wir müssen ganz genau und sorgfältig hinschauen. Es geht um viel. Es gilt PRO und CONTRA in den startenden öffentlichen Beratungs-, Beteiligungs- und Prüfungsprozess einzubeziehen. Noch sind eine Menge Fragen offen. Derzeit fehlen folgende Informationen:

  1. § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes stellt hohe Hürden für den Eingriff auf. Die Verwaltung könnte und kann uns derzeit nicht sagen, ob das Abholzen von Teilen des Seewalds die gesetzlichen Schranken des Naturschutzes tatsächlich überspringen wird und kann. Rechtliche Klarheit aber ist unabdingbar für „grünes Licht“ im Thema!

  2. Sind durch die Firma Liebherr wirklich sämtliche milderen Mittel zur Betriebserweiterung ausgeschöpft? Was ist mit den Parkflächen auf dem derzeitigen Firmengrundstück? Kann oder könnte LIEBHERR dort nicht vorab und zuerst in die Tiefe gehen, eine Tiefgarage bauen, oder aber vorhandene Gebäude aufstocken?

  3. Warum reicht das nicht in allzu weiter Ferne reservierte Gewerbegrundstück mit 22.000 m² nicht aus für die Erweiterungsbelange? Natürlich: Das Bessere ist immer der Feind des Guten ... Aber Hand aufs Herz: Hätte LIEBHERR sich das bisherige Grundstück angrenzend am Flughafengelände mit immerhin zwei Hektar Fläche bis dato als Optionsfläche reservieren lassen, wenn es für Betriebserweiterungszwecke generell ungeeignet wäre?

  4. Die Frage der Kompensation für den Verlust von 3 Hektar Wald betrifft ganz Friedrichshafen: Wer will, wer muss, wer kann das zwei- bis dreifache dieser Fläche hier oder anderswo aufforsten?

In den Verwaltungsvorlagen wurde zu den Fragen wenig Konkretes ausgeführt. Sechs oder gar neun Hektar Aufforstung an anderer Stelle sind eine - gelinde gesagt - VISIONÄRE Herausforderung. Garantieren kann und will die Verwaltung hier „niemandem nichts“. Das ist - für alle - zu wenig!

Es ist unabdingbar und zwingend erforderlich, dass wir uns als Rat und Verwaltung und ja - auch als Firma LIEBHERR - genügend Zeit nehmen, alle diese Fragen ganz eindeutig zu klären.

Die Entscheidung des Gemeinderats vom 19. November 2018 über die Aufstellungsbeschlüsse zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan kann keine Vorentscheidung Im Thema sondern allenfalls der Auftakt für die exakte Prüfung sämtlicher offener Fragen sein!


Achim Brotzer für die
CDU Gemeinderatsfraktion

Bericht der Schwäbischen: www.schwaebische.de

Thumbnail Image 1
Placeholder image