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Friedrichshafen, 24. Juli 2019

Et voilà, so sieht er aus: Der neugewählte Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen!

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So sehen sie also aus: Die Gesichter des auf 5 Jahre neu gewählten Gemeinderats der Stadt Friedrichshafen.


Der Gemeinderat ist das »Hauptorgan der Gemeinde« (§ 24 Satz 1 GemO). Er ist die politische Vertretung der Bürgerschaft, die die »Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest(legt)... und über alle Angelegenheiten der Gemeinde entscheidet, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist« (§ 24 Satz 2 GemO). Dem Gemeinderat obliegt die Kontrolle der Gemeindeverwaltung. Der Gemeinderat ist rechtlich kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan, das die Verwaltung – auch mit Einzelfallentscheidungen – anleitet. Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig. Sie entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung.

Die Amtszeit der Gemeinderäte beträgt fünf Jahre. Sie werden wie die Kreisräte, Landtags- und Bundestagsabgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl durch die Bürger gewählt. Die Zahl der Gemeinderäte richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. In Friedrichshafen: Vierzig Gemeinderätinnen und Gemeinderäte.

Auf gute Zusammenarbeit im Interesse und zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger unserer wunderbaren Stadt!

Für die CDU Fraktion
Achim Brotzer (Vors.)

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