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Gemeinderat, 29. April 2021

Klimaschutz-Urteil des BVerfG: CDU Fraktion begrüßt Stärkung auch des Rechts auf Eigentum!

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Die CDU Gemeinderatsfraktion Friedrichshafen begrüßt die im heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz enthaltene Stärkung des Rechts auf Eigentum. „Der Staat muss nun auch mehr Geld zum Schutz des Eigentums bereitstellen“, betont Achim Brotzer: „Die Schutzpflicht des Staates und das Grundrecht auf Eigentum gebieten es laut diesem Urteil, dass der Staat den Eigentümern mehr Mittel zur Verfügung stellt, um ihre Häuser gegen die Folgen des Klimawandels zu schützen und um den Klimawandel abzumildern“, stellte stellt der Vorsitzende der CDU Fraktion klar.

Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von allen finanziert werden muss. Der einzelne Bürger und Eigentümer darf laut BVerfG damit nicht alleingelassen und erst recht nicht überfordert werden.

„Das Gericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, den Übergang in die Klimaneutralität freiheitsschonend zu organisieren. Das schließt aus Sicht der CDU Fraktion ein weiter verschärftes Ordnungsrecht aus. Daran werden die bis Ende 2022 zu entwickelnden zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen zu messen sein“, bringt Brotzer den Standpunkt der CDU Fraktion abschliessend auf den Punkt.

Die CDU Gemeinderatsfraktion Friedrichshafen

Hier der Link zur Pressemitteilung des BVerfG: www.bundesverfassungsgericht.de  


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