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Gemeinderat, 14.12.2017

Doppelhaushalt 2018/2019: Unsere Haushaltsanträge als CDU Gemeinderatsfraktion im vollen Wortlaut


A. VORBEMERKUNG
Wir bedanken uns bei der Verwaltung für die Stellungnahmen in Beantwortung aller Fragen in FVA, TA und KSA und aus den Fraktionen. Hier die Haushaltsanträge der CDU Fraktion nebst ausführlicher Begründung (nachfolgend B.). Unter C. unterbreiten wir die erforderlichen Gegenfinanzierungsvorschläge.

B. ANTRÄGE ( Übersicht )
I. Wenn nicht jetzt, wann dann: Flughafen Friedrichshafen entschlossen stärken!
II.
Rotachhalle Ailingen (Abbruch/Neubau) und Neubau Mehrzweckhalle Fischbach mittelfristig angehen!
III.
Konfliktfreie Innenentwicklung vorausschauend unterstützen!
IIII.
Dringende Maßnahmen gegen Vandalismus auf Schulhöfen!
V.
Verbesserung der Beleuchtungssituation auf Schulwegen und im öffentlichen Raum!
VI.
Handlungsbedarf Obdachlosen-Notunterkunft Keplerstraße 7!
VII.
Gesamtstädtische Breitbandversorgung verbessern und Masterplan Glasfaserausbau auf den Weg bringen!


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IM EINZELNEN:

I. WENN NICHT JETZT, WANN DANN: FLUGHAFEN FRIEDRICHSHAFEN ENTSCHLOSSEN STÄRKEN!

ANTRAG CDU-Fraktion:

1. Über die bereits in die HH-Planung eingestellten Mittel hinaus sind weitere Mittel gemäß der „Variante höhere Teilentschuldung“ auf Basis des Vorschlages des Flughafen-Mitgesellschafters Landkreis Bodenseekreises gemäß Kreistagsbeschluss vom 15.11.2017 bereitzustellen, die der Kreistagsbeschluss unter die Bedingung der Zustimmung der Stadt Friedrichshafen gestellt hat.

2. Die Verwaltung wird beauftragt,

a. die mit der „Variante höhere Teilentschuldung“ verbundenen Auswirkungen auf die Wirtschaftsplanung des Flughafens Friedrichshafen im Hinblick auf die damit aus Sicht des Flughafens verbundenen Vorteile der Reduzierung von Schulden und Verbindlichkeiten nebst Entlastung von Zins- und Tilgungsleistungen darzustellen;

b. die mit der „Variante höhere Teilentschuldung“ verbundenen zusätzlichen Mittel zum einen in den DHH-Entwurf der Verwaltung bereits für 2018/2019, in das Investitionsprogramm und in die mittelfristige Haushaltsplanung einzustellen und Sperrvermerke ersatzlos zu streichen.

Begründung:
Mit den nach Beschlusslage bereits eingestellten vorgesehenen Darlehensmitteln (1,4 Mio Anschubfinanzierung für innerdeutsche Strecken und 13,6 Mio für die Finanzierung der Jahresergebnisse, der Investitionen und der lfd. Tilgungen bis 2021 – ohne Tower) ergibt sich noch keine nennenswerte Reduzierung der Bankverbindlichkeiten.

Wie im FVA am 04.12.2017 von der dargelegt und erhellt, geht das Ergänzungsszenario „Variante höhere Teilentschuldung“ demgegenüber von folgenden Parametern aus:

- Unterstellt werden Gesellschafterdarlehen i.H.v. insgesamt 17,4 Mio. EUR (bisher 13,6) in jährlich gleich hohen Tranchen von je 5,8 Mio. EUR in 2018, 2019 und 2020
- Das in 2018 fällige Darlehen über 1 Mio. EUR wird getilgt
- Das in 2019 fällige Darlehen über 7 Mio. EUR kann wegen der gleich hohen Jahrestranchen nicht unmittelbar getilgt werden: Tilgung in 2019 von 2 Mio. EUR und neues Darlehen über 5 Mio. EUR, welches in 2020-2023 vollständig getilgt wird
- Veränderungen ergeben sich bei jährlichen Zinsaufwendungen der Möglichkeit Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu tilgen verbleibende Fremdfinanzierung durch Banken: Die jährlichen Zinsaufwendungen (in TEUR) sinken dadurch markant. Die jährliche Regeltilgungslast sinkt ebenfalls deutlich (kumuliert in TEUR). Die Fremdfinanzierung durch Banken (inkl. stiller Beteiligungen) kann damit noch deutlicher gesenkt und die Eigenkapitalquote kann weiter gestärkt werden. Die FFG erhält damit die notwendige Luft, Unwägbarkeiten besser abzufedern.

Alles andere als die „Variante höhere Teilentschuldung“ stellt nach Einschätzung der CDU Fraktion nur eine halbherzige Unterstützung dar, obwohl der Flughafen einen wesentlichen Beitrag bei der verkehrstechnischen Anbindung der Vier-Länder-Region leistet, er ist als Standortfaktor von großer Bedeutung und daher unverzichtbar. Es gilt entschlossen und konsequent Nägel mit Köpfen zu machen, um den Flughafen für die nächsten Jahre vernünftig aufzustellen und abzusichern.

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II. ROTACHHALLE AILINGEN ( ABBRUCH / NEUBAU ) UND NEUBAU MEHRZWECKHALLE FISCHBACH MITTELFRISTIG ANGEHEN!

Wir bringen folgenden weiteren Antrag ein.

ANTRAG CDU-Fraktion:


Einstellung von angemessenen Planungsraten für die Rotachhalle Ailingen (Abbruch/Neubau) sowie Neubau Mehrzweckhalle Fischbach in den Doppelhaushalt 2018/2019, um diese für die Ortschaftsentwicklungen wichtigen Themen konsequent anzugehen und bereits im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum ab 2020 bis 2022 handlungsfähig zu sein.

Begründung:
Bereits im Jahr 2013 hat der Gemeinderat eine Priorisierungseinstufung von Hallenneubauten vorgenommen. Danach sollen zunächst die Sporthalle Ailingen, dann die Sporthalle Fischbach und schließlich die Rotach-Halle Ailingen sowie die Mehrzweckhalle Fischbach neu gebaut werden. Die CDU Fraktion steht zu dieser Reihenfolge.

Jedoch weisen weder der aktuelle Entwurf zum Doppelhaushalt 2018/19 noch die mittelfristige Finanzplanung entsprechende Kostenansätze auf. Die grob geschätzten Ausgaben sind laut Band 2 Anlage 12 zur DHH-Planung 2018/19 im Gegenteil ausdrücklich erst in die Zeit ab 2020 bis 2022 und danach „hinausgeschobenen“. Laut Aussage der Verwaltung erfolgte dies „aus Gründen der fehlenden Leistbarkeit und des Haushaltsausgleichs“.

Aufgrund des zunehmend kritischen baulichen Zustands der bestehenden Mehrzweckhalle in Ailingen und der Mehrzweckhalle Fischbach spricht die CDU Fraktion sich gegen das von der Verwaltung vorgeschlagene Hinausschieben in die Jahre nach 2022 aus. Stattdessen sollte zumindest im mittelfristigen Planungshorizont Handlungsfähigkeit hergestellt werden. Dazu bedarf es zumindest der Einstellung von angemessenen Planungsraten in den Doppelhaushalt 2018/2019, um diese für die Ortschaftsentwicklungen wichtigen Themen konsequent anzugehen und bereits im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum ab 2020 bis 2022 handlungsfähig zu sein.

Die angemessene Höhe der Planungsraten wird in das pflichtgemäße Ermessen der Verwaltung auf Basis einer Kostenschätzung für die gebotenen Maßnahmen gestellt. Erneute Beratung des Neubaus und Priorisierung im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020/2021.

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III. KONFLICKTFREIE INNENENTWICKLUNG VORRAUSSCHAUENDER UNTERSTÜTZEN!

Wir bringen folgenden weiteren Antrag ein.

ANTRAG CDU-Fraktion:


Wir bitten, angemessene Planungsraten in den DHH 2018/2019 zwecks Erstellung von Rahmenplänen im Sinne von zu entwickelnden Stadtteil- und Ortschaftsentwicklungskonzepten einzustellen. Die angemessene Höhe wird in das pflichtgemäße Ermessen der Verwaltung gestellt.

Begründung:
Das Thema „Wohnraumschaffung“ liegt allen Fraktionen am Herzen. Wir unterstützen die Bemühungen zur Schaffung von Wohnraum und erkennen hierbei auch die wichtige Funktion der Ortschaften. Das Thema „Innenverdichtung vor Außenentwicklung“ bedarf auf Grund immanenter Konfliktlagen zwischen Bestand und zukunftsgerechter Fortentwicklung von Bebauungspotenzialen erhöhter Sensibilität bei sorgsamer Interessenabwägung. Die sog. „Innenverdichtung“ muss nach Auffassung der CDU Fraktion achtsam unter stadtplanerisch sinnvollen und für die Bürger transparenten wir akzeptablen Bedingungen erfolgen.

Die wichtige Funktion der Stadtteile, Ortschaften und Impulse vor Ort gilt es dabei stets mit zu berücksichtigen. Um Bebauungspotenziale für die Entwicklung der Ortschaften und Stadteilen zentralen stadtplanerisch bedeutsamen Bereichen zukunftsgerecht zu gestalten, ist zum einen die Bürgerbeteiligung unverzichtbar, wie sie in bereits bewährter Weise praktiziert wurde und wird.

Darüber hinaus könnten die Mitgestaltungsmöglichkeiten vor Ort gestärkt werden, indem Rahmenpläne im Sinne von Stadteil- und Ortsentwicklungskonzepten“ angedacht werden. Zur Sicherstellung der Leistbarkeit scheint uns daher die Beauftragung auch externer Planungsbüros sinnvoll. Wir halten es für geboten, Mittel als Planungsraten bereitzustellen, um die dazu nötige Flexibilität sicherstellen und das Thema in nach Maßgabe im Gemeinderat noch zu konkretisierender Diskussion und Beschlussfassung anzugehen.

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IIII. DRINGEND GEBOTENE MAßNAHMEN GEGEN VANDALISMUS AUF SCHULHÖFEN!

Wir bringen folgenden weiteren Antrag ein.

ANTRAG CDU-Fraktion:


Wir bitten, angemessene Mittel in den DHH 2018/2019 für gebotene geeignete und zulässige Präventionsmaßnahmen gegen Vandalismus auf öffentlich zugänglichen Schulhöfen einzustellen. Die Verwaltung möge hierzu ein Konzept einschließlich der Installation von Überwachungskameras entwickeln und dem Gemeinderat zur Erörterung und Beschlussfassung vorlegen. angemessene Höhe wird in das pflichtgemäße Ermessen der Verwaltung gestellt.

Begründung:
Das Thema Schulhöfe gewinnt derzeit eine erhöhte Brisanz, da sich stadtweit laut Schulleiterkonferenz vom Oktober 2017 auf den nicht sanierten Schulhöfen zunehmend zu Vandalismus neigende Szenetreffs etablieren. Unsere Schulhöfe brauchen neben einer erhöhte Aufenthaltsqualität schnell und unverzüglich weniger dunkle Ecken, ausreichend Beleuchtung und ähnliche Verbesserungen. Die Schulhöfe sollen während des Schulbetriebs für die Schüler nicht nur als Bewegungsflächen attraktiv sein sondern auch nach dem Schulbetrieb neben den Kindern auch für die Bürger zum Aufenthalt geeigneten Außenraum bieten. Kontraproduktiv und nicht hinnehmbar sind vorhandene dunkle, gefährliche Ecken. Diese müssen zu bedenkenlos begehbaren Zonen werden. Öffentliche Wege und Schulhofgelände gehen vielmals nahtlos ineinander über.

Zum Beispiel hat sich derzeit rund um die Schreienesch Schule eine vandalierende Szene entwickelt. Direkte Nachbarn verfolgen diese Entwicklung mit größter Sorge. Dort hat es bereits gebrannt, es erfolgten Einbrüche, an Wochenenden wurden die Container der Sprachheilschule beschmiert. Die Polizei fährt zwar je nach Kapazität auch Streife, hat allerdings im Ergebnis wenig Handhabe, da um die Schreienesch Schule nahezu alle Flächen öffentliche Wege sind. Das Thema wurde zuletzt im KSA angesprochen. Die Verwaltung beabsichtigt Streetworker Nägele in den Szenetreff zu schicken, Schilder aufzustellen und eine „Schulhofsatzung“ erstellen. Die von der Verwaltung beabsichtigten zusätzlichen Maßnahmen sind Mittel, die sich schwerlich auf Dauer geschweige denn ewig durchführen lassen und sind für sich allein nicht geeignet, das Problem auf Dauer zu lösen. Dass „Schulhofsatzungen“ die Zustände ändern geschweige denn verbessern können, steht zu bezweifeln.

Als CDU Fraktion schlagen wir die Entwicklung eines Konzepts durch die Verwaltung für die Schulhöfe vor, das auch die Installation von Überwachungskameras ins Auge fasst, um die Verursacher für Vandalismus-Schäden zur Rechenschaft zu ziehen, jedenfalls diese gleichzeitig und besser noch abzuschrecken. Die Überwachung von Außenbereichen mit Videokameras zu war beispielsweise in Stuttgart-Herrenberg und Fellbach erfolgreich. Der dortige Gemeinderat war in 2016 mit analogen Situationen und einem gleichgerichteten Anliegen auf Überwachungskameras zum Schutz vor Vandalismus befasst. Auch in Fellbach war das Thema virulent ( Quelle: www.stuttgarter-zeitung.de ).

Rechtsgrundlage für die zulässige Videoüberwachung ist § 20 a des Landesdatenschutzgesetzes. Dort heißt es, dass öffentliche Stellen Videoaufzeichnungen anfertigen dürfen, wenn dies nötig ist, um öffentliche Einrichtungen und Gebäude oder Personen, die sich in diesen aufhalten, zu schützen. Da es in Friedrichshafen aktuelle klare Hinweise gibt und dokumentiert ist, dass die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, sind diese Voraussetzungen gegeben. Der Landesdatenschutz-beauftragte sagt dazu: „Im Rahmen der Beurteilung der Zulässigkeit der Videoüberwachung ist zu prüfen, ob die Überwachung tatsächlich erforderlich ist oder der angestrebte Zweck auch durch mildere Maßnahmen erreicht werden kann.“ ( www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de ). Im vorliegenden Fall wie z.B. an der Schreienesch Schule haben solche milderen Mittel wie häufigere Kontrollen durch Aufsichts- oder Sicherheitspersonal versagt. Ggf. kann es zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genügen, die Videobeobachtung räumlich und/oder zeitlich auf die gefährdeten Bereiche und auf die Nachtstunden zu beschränken, soweit es bisher – wie an der Schreienesch Schule - nur an dieser Stelle oder zu dieser Zeit zu Sachbeschädigungen gekommen ist.“ Die Kameras könnten z.B. zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Wochenenden und in den Ferien rund um die Uhr laufen. Zu diesen Zeiten dürften sich auch in Friedrichshafen die meisten unerwünschten Vorfälle ereignet haben und ereignen Eine Überwachung während des Schulbetriebs soll es natürlich nicht geben, dies wäre auch aus Gründen des Datenschutzes problematisch. Hinweistafeln würden auf die Videoüberwachung aufmerksam machen, die Kameras selbst müssen natürlich klug versteckt sein, damit die Vandalen sie nicht zerstören können. Die Bilder, die auf dem Rechner einlaufen, würden nach z.B. 72 Stunden gelöscht, um dem Datenschutz
hinreichend Rechnung zu tragen.

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V. VERBESSERUNG DER BELEUCHTUNGSSITUATION AUF SCHULWEGEN UND IM ÖFFENTLICHEN RAUM!

Wir bringen folgenden weiteren Antrag ein.

ANTRAG CDU-Fraktion:


Wir bitten, angemessene Mittel in den DHH 2018/2019 zur Verbesserung unzureichender frühmorgendlicher und abendlicher Beleuchtungssituationen im öffentlichen Raum einschließlich Schulwegen zwecks Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer einzustellen. Die Verwaltung möge hierzu den Status Quo dokumentieren und Verbesserungspotenziale prüfen und ein Konzept zur Verbesserung der Beleuchtungssituation im öffentlichen Raum entwickeln, das dem Gemeinderat zur Erörterung und Beschlussfassung vorzulegen ist. Die angemessene Höhe wird in das pflichtgemäße Ermessen der Verwaltung gestellt.

Begründung:
Das Thema zur Verbesserung unzureichender Beleuchtungssituationen im öffentlichen Raum zwecks Verbesserung der Sicherheit ist ein wichtiges Anliegen. Es betrifft nicht nur Schülerinnen und Schüler auf Schulwegen sondern auch alle Bürger, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad in Friedrichshafen unterwegs sind. Als Beispiele unzureichender frühmorgendlicher und abendlicher Beleuchtungssituationen kann insbesondere der Weg am „alten Friedhof“ in FN-Hofen dienen, der als Schulweg genutzt wird. In den Morgen- und Abendstunden ist es dort teilweise schlicht zu dunkel, um den allfälligen Sicherheitsaspekten und den die Stadt Friedrichshafen treffenden Verkehrssicherungspflichten angemessen Rechnung zu tragen. Daneben gibt es vergleichbar verbesserungswürdige Wege im öffentlichen Raum wie z.B. schlecht beleuchtete Fußgängerüberwege/Zebrastreifen, die vergleichbare Beachtung in diesem Sinne verdienen.

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VI. HANDLUNGSBEDARF OBDACHLOSEN-NOTUNTERKUNFT KEPLERSTRAßE 7 !

Wir bringen folgenden weiteren Antrag ein.

ANTRAG CDU-Fraktion:


Wir bitten, angemessene Mittel in den DHH 2018/2019 für die Obdachlosen-Notunterkunft Keplerstraße 7 zwecks Reduzierung von Doppel- zu Einzelzimmern nebst Einbau von Nasszellen einzustellen. Die angemessene Höhe wird in das pflichtgemäße Ermessen der Verwaltung gestellt.

Begründung:
Das Trägerkonzept Dornahof und Arkade e.V. wurde durch Ratsbeschluss befürwortet. Zu dessen konsequenter Umsetzung bedarf es der Umwandlung einer überschaubaren Anzahl von Doppelzimmern in Einzelzimmer und des Einbaus von Nasszellen in diesen Zimmern durch die Stadt Friedrichshafen als Eigentümer. Hierzu fand am 30.03.2017 eine große Planungsrunde mit Vertreten von Ämtern im Rathaus statt. Es kann nicht sein, dass in den nächsten beiden Jahren dazu nichts geschieht. Hintergrund ist die damit erreichbare Verringerung potenzieller Konfliktherde unter den wohnsitzlosen Bewohnern, was dem Sicherheitsaspekt Rechnung trägt. Die Mittel sind für die Menschen am Rande unserer Gesellschaft sinnvoll und nachhaltig eingesetzt.

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VII. GESAMTSTÄDTISCHE BREITBANDVERSORGUNG VERBESSERN UND MASTERPLAN GLASFASERAUFBAU (FTTH) AUF DEN WEG BRINGEN !

Wir bringen folgenden weiteren Antrag ein.

ANTRAG CDU-Fraktion:


Wir bitten, angemessene Mittel in den DHH 2018/2019 für die Obdachlosen-Notunterkunft Keplerstraße 7 zwecks Reduzierung von Doppel- zu Einzelzimmern nebst Einbau von Nasszellen einzustellen. Die angemessene Höhe wird in das pflichtgemäße Ermessen der Verwaltung gestellt.

Begründung:
Eine leistungsfähige Breitbandversorgung ist bereits heute ein Standort-Faktor, die Bedeutung einer leistungsfähigen zukunftsfähigen Breitbandanbindung für Unternehmen und Private wird zukünftig immer wichtiger und unverzichtbar werden. Nicht von ungefähr macht in diesem Zusammenhang das Wort von der „digitalen Lebensversicherung“ für Städte und Gemeinden die Runde. Nur mit einer leistungsfähigen flächendeckenden Anbindung aller Stadtteile und Ortschaften wird Friedrichshafen auch künftig als Standort für Unternehmen und Arbeits-und Lebensraum attraktiv sein.
Wir können uns nicht auf „T-City“ ausruhen. Es besteht steter Handlungsbedarf: Datenmengen, die heute noch als genügend angesehen werden, sind schon morgen überholt. Die Zunahme, die exponentielle Verdoppelung der Datenmengen mit den Folgen für ein leistungsfähiges Datennetz, das alles erfolgt in immer in kürzeren zeitlichen Abständen. Das Datenbedürfnis kann letztlich nur mit Glasfasererschließung befriedigt werden, um zukünftig den Unternehmen und Haushalten ausreichende Bandbreiten zur Verfügung zu stellen.

Wir dürfen nicht hinnehmen, dass private Telekommunikationsunternehmen wie z.B. die Telekom Ortsteile Friedrichshafens im Hinblick auf die Rentabilität nicht flächendeckend mit den notwendigen und zukunftsfähigen Breitbandraten erschließen, sondern sich auf eine Erschließung derjenigen Gebietskulisse beschränken, die diese Unternehmen als noch rentabel ansehen. Die digitale Spaltung zwischen Kernstadt und Ortsteilen gilt es vorzubeugen. Ohne eine flächendeckende Breitbandanbindung ganz Friedrichshafens könnte ein Teil unsere Ortschaften zum Verlierer werden. Als Stadt sind wir gefordert, eine leistungsfähige Breitbandanbindung zu erstellen.

Es handelt sich um eine Investition in die Zukunft, diese Investition ist Bestandteil der Daseinsvorsorge und insbesondere bisher eher unterversorgte Stadtgebiete, vergleichbar mit anderen Angeboten wie einem intakten Straßennetz oder ÖPNV schlicht unverzichtbar.

Kupfer- und Funktechniken haben immer das Problem, dass diese in ihrer Leistungsfähigkeit beschränkt sind (bis zu..... muss dabei hervorgehoben werden und ist die Kernbotschaft; die Vielzahl von Störeinflüssen wirkt sich negativ auf die Bandbreite und Qualität der Datenübertragung aus). Vor dem Hintergrund der zukünftigen „normalen“ Datenmengen ist unumstritten, dass Kupfer schon wegen seiner natürlichen Eigenschaften (Problem der Dämpfung und seinen physikalischen Grenzen bei höheren Datenmengen und der Reichweite) nicht die Antwort der Zukunft sein kann und eine Glasfasererschließung notwendig ist, um das Daten- und Leistungsbedürfnis in allen Bereichen zu befriedigen. Die Technik von heute und morgen ist Glasfaser. Je eher wir als Stadt in diese Technik schon heute investieren, sparen wir uns kostenträchtige Zwischenschritte und machen wir uns unabhängiger von Unternehmen, die dies nicht flächendeckend anbieten werden oder mit Sicherheit an hohe öffentliche Subventionen knüpfen.

Nicht von ungefähr wird der Breitbandausbau über das Land Baden-Württemberg, den Bund und die EU unterstützt, wobei die Fördervorschriften ständig überarbeitet und fortgeschrieben werden. Diese Förderungen gilt es konsequent zu nutzen. Letztendlich ist es keine Frage des „ob“, d.h. ob mit Glasfaser das Kreis- und das Stadtgebiet erschlossen werden muss, sondern nur eine Frage des
„wann“.

Ein zu erarbeitendes Konzept im Sinne eines Masterplans sollte dem Gemeinderat Überblick und Auskunft über die aktuelle Situation der bestehenden Telekommunikationssysteme geben. Es bedarf der Einschätzung der aktuellen Versorgungssituation im gesamten Stadtgebiet: Mögliche Synergien bei der Mitnutzung von vorhandener Infrastruktur können dadurch aufgezeigt werden. Zukünftiger Tiefbaumaßnahmen im Zusammenhang mit Investitionen im Bereich der Breitbandversorgung können so besser Berücksichtigung finden. Der Masterplan kann Grundlage für Sondierungsgespräche mit Netzbetreibern über geplante Investitionen sein. Er dient auch dem Aufzeigen der Leistungsgrenzen der DSL- und Kabelsysteme. Der Masterplan ist als Grundlage für die Beantragung von Zuschüssen notwendig und sinnvoll und für den Gemeinderat als Entscheidungshilfe hinsichtlich Ausbauabsichten einschließlich der zu erwartenden Kosten unverzichtbar.

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C. VORSCHLÄGE ZUR GEBOTENEN GEGENFINANZIERUNG

Soweit die o.g. Anträge i.d. Planung bislang noch nicht berücksichtigte Ausgaben verursachen, schlägt die CDU Fraktion schlägt vor, folgende Mittel zur Gegenfinanzierung einzusetzen:

- Die bisherige Planung des DHH 2018/2019 ist an die signifikanten Mehreinnahmeprognosen der aktuellsten November-Steuerschätzung 2017 für Bund. Länder und Gemeinden anzupassen. Auf Grund der Ergebnisse dieser jüngsten Steuerschätzung dürfte sich die Einnahmesituation der Stadt infolge z.B. schon auf Grund des gestiegenen Gemeindeanteils an der Einkommensteuer signifikant verbessern.

- Erforderlichenfalls lassen sich weitere Einnahmeverbesserungen oder auch Wenigerausgaben bis hin zu Haushaltsausgaberesten 2017 zur Gegenfinanzierung einsetzen.


Für die CDU Gemeinderatsfraktion
Achim Brotzer (Vors.)

Martin Baur, Hannes Bauer, Achim Brotzer, Franz Bernhard, Eduard Hager, Norbert Fröhlich, Mirjam Hornung, Wolfgang Jägle, Bruno Kramer, Magda Krom, Daniel Oberschelp


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