Städtische Corona-Soforthilfe: Gemeinderat beschließt finanzielle Entlastung von Grundsteuern, Kita- und Musikschulgebühren. Und hilft mit Förderbudget von 100.000 EUR beim unbürokratischen Helfen!
Der Gemeinderat hat Umlaufbeschlüsse gefasst, die zur Entlastung von Steuer- und Gebührenpflichtiger beitragen und das bürgerschaftliche Engagement fördern:
Kindergartengebühren, Betreuungsgebühren, Schulessen, VHS-Gebühren und Musikschulgebühren werden auf Weiteres nicht erhoben, soweit aufgrund der Corona-Pandemie Leistungen der Stadt und der Zeppelin-Stiftung nicht erbracht werden können.
STUNDUNG DER GRUNDSTEUER:
Außerdem hat stundet die Stadt Friedrichshafen allen Grundsteuerpflichtigen die zum 15. Mai und 15. August 2020 anstehenden Quartals-Vorauszahlungen und den Jahreszahlern die zum 1. Juli fällig werdende Gesamtjahressteuer 2020 einheitlich und zinslos bis zum 15. November 2020. Die Stundung wird automatisch vorgenommen und muss nicht schriftlich beantragt werden. Bei den Steuerschuldnern, von denen der Stadt Friedrichshafen SEPA-Lastschriftmandate zum Einzug vorliegen, wird die Stadt zu den genannten Terminen den Einzug aussetzen. Wer dennoch, etwa aus abrechnungstechnischen oder sonstigen Gründen wie Grundstücks- oder Hauseigentümergemeinschaften, an den Fälligkeitsterminen die jeweils ursprünglich fälligen Beträge entrichten möchte, kann dies unter Angabe seines Buchungszeichens tun. Das Buchungszeichen beginnend mit 5.0100. ist dem Steuerbescheid zu entnehmen und ist auch auf dem Kontoauszug mit der der letzten Abbuchung (17. Februar 2020) ersichtlich. Die städtischen Bankverbindungen sind unter www.friedrichshafen.de/impressum zu finden.
ENERGIEKOSTENZUSCHÜSSE UND WOHNGELD:
Von den mildtätigen Leistungen der Zeppelin-Stiftung sind derzeit für viele Häflerinnen und Häfler die dringendste Hilfe die Wasser- und Energiekostenzuschüsse: Der Gemeinderat hat beschlossen, die reguläre Antragsfrist vom 30. April zu verlängern bis 31. Mai 2020. Bisher sind 1.421 Anträge eingegangen, die Auszahlungssumme liegt bei 191.497 Euro. Insgesamt ist im Antragszeitraum mit ca. 1.800 Anträgen zu rechnen. Weitere Infos unter www.friedrichshafen.de/wasserkostenzuschuss.
Auch beim Wohngeld hat der Gemeinderat Erleichterungen beschlossen: Um eine nahtlose Weiterbewilligung über die Monatsgrenze hinweg zu gewährleisten, können Anträge per Post und per Mail gestellt werden. Weitere Infos unter www.friedrichshafen.de/wohngeld.
STADT HILFT MIT FÖRDERBUDGET BEIM HELFEN!
Per Beschluss zum Förderbudget Bürgerschaftliches Engagement gibt der Gemeinderat zunächst 100.000 Euro aus dem Budget zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements während der vorläufigen Haushaltsführung frei, damit die Verwaltung über das Budget verfügen kann: Um die Auswirkungen der Corona-Epidemie zu lindern und um ganz gezielt zu helfen, entstehen derzeit viele Projekte von Vereinen, Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen. Für diese Projekte kann ein formloser Antrag auf Förderung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass das Projekt zur Förderung der Gemeinschaft, der Infrastruktur im Quartier, im Stadtteil oder der Ortschaft dient, bestimmte Lebenslagen berücksichtigt oder zur Stärkung der Verantwortung fürs Gemeinwesen beiträgt. Der Antrag mit den Inhalten (Projektidee, Anzahl der teilnehmenden Personen, Kontaktdaten, Bankverbindung, geschätzte Ausgaben sowie erforderliche Summe) kann per Mail gesendet werden an engagement@friedrichshafen.de.
Alle Beschlusspunkte waren einstimmig bei jeweils einer Enthaltung.