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Gemeinderat, 28. Oktober 2023

Pressebericht: CDU fordert Verwaltung auf, Fahrplan zur neuen Grundsteuer vorzulegen!

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SchwZ, 30.09.2023
Grundstücksbesitzer fürchten mit der Grundsteuerreform ab 2025 tiefer in die Tasche greifen zu müssen. Die Einführung der neuen Grundsteuer ab 2025 treibt Grundstücksbesitzer um. Die CDU-Gemeinderatsfraktion fordert die Stadt auf, an möglichen Stellschrauben zu drehen.

Veröffentlicht: 30.09.2023, 10:00 Uhr
Von: Sandra Philipp

Die CDU-Gemeinderatsfraktion in Friedrichshafen teilt mit, dass sie immer mehr Anfragen zur Berechnung der neuen Grundsteuer erreicht. Laut Fraktionsvorsitzendem Achim Brotzer sorgen sich die Menschen bezüglich der Höhe der künftigen Grundsteuer.

Diese berechnet sich aus den Faktoren Grundstücksgröße, Bodenrichtwert und Grundsteuerhebesatz. Letzteren legt die Stadt Friedrichshafen und damit der Gemeinderat fest.

Da der Bodenrichtwert in den vergangenen Jahren stark angestiegen sei, könne allein schon ein gleichbleibender Hebesatz die Grundsteuer künftig vervielfachen, erklärt Brotzer.

Grundsätzlich habe das Bundesfinanzministerium bezüglich der anstehenden Reform ursprünglich festgelegt, sie solle für die Kommunen „möglichst aufkommensneutral“ sein. Das heißt, Städte und Gemeinden sollen infolge der Reform nicht zu höheren Einnahmen kommen.

„Eigentümer nicht über Gebühr belasten.“ Die CDU in einer Pressemitteilung 
Dies drohe laut Brotzer Makulatur zu werden, beobachte man aktuelle politische Strömungen.

Weil sich die CDU-Fraktion für „Worttreue und die faire Besteuerung von Immobilieneigentum“ einsetze, fordert sie nun: Die Grundsteuereinnahmen sollen insgesamt nicht steigen.“

Weder Mieter noch Eigentümer dürften über Gebühr belastet werden, formuliert es die CDU-Ratsfraktion in einer Pressemitteilung. Deshalb beantragt sie, die Stadtverwaltung solle mitteilen, wie sie die Bürger über die Ausgestaltung der Grundsteuer in Friedrichshafen ab 2025 informieren will. Die Verwaltung solle gegebenenfalls auch darüber informieren, welchen Fahrplan sie zur Festsetzung des Grundsteuerhebesatzes ab 2025 hat und inwieweit Bürger, Unternehmen und der Gemeinderat dabei eingebunden werden sollen.

Fundierte Faktenbasis gefordert
Außerdem soll das Rathaus mitteilen, ob geplant sei, den Grundsteuerhebesatz ab 2025 zu verändern.

„Unser Antrag will dabei erreichen, dass das wichtige Thema der neuen Grundsteuer auf einer fundierten Faktenbasis und mit genügend Zeitvorlauf vorbereitet, transparent öffentlich diskutiert und rechtzeitig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird“, schreibt Brotzer.  

„Mit unserem Antrag wird die Verwaltung insbesondere gebeten, eine Vergleichsrechnung vorzulegen, welchen Hebesatz der Gemeinderat für die neue Grundsteuer 2025 beschließen müsste, damit die Aufkommensneutralität im Verhältnis zur aktuellen Grundsteuer in der Stadt Friedrichshafen gewährleistet ist.“

Zitierte Quelle: www.schwaebische.de

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