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Friedrichshafen, 05. Mai 2020

SÜDKURIER fragt, CDU Fraktion antwortet: "Wie seht Ihr das Verweil- bzw. Aufenthaltsverbot auf den öffentlichen See- und Grünflächen der Stadt?"


SÜDKURIER FRAGEN (Sabine Wienrich):

  • Wie steht Ihre Fraktion zum Verweil- bzw. Aufenthaltsverbot auf den öffentlichen See- und Grünflächen der Stadt FN? 

  • Ist diese Massnahme aus Ihrer Sicht (weiterhin) gerechtfertigt oder war sie es noch nie?

  • Häfler Bürger werden angezeigt , weil sie sich allein oder im Familienverbund auf diesen Flächen aufhalten. Zwei Beispiele, die mir vorliegen: Eine Frau mit zwei Kindern (7 und 4 Jahre) steht am Manzeller Ufer. Die Kinder werfen Steine ins Wasser. Folge: Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit. Eine Frau, Jahrgang 1938, nimmt auf einem Stein am GZH Platz, um sich kurz auszuruhen. Folge: Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit. Besteht aus Ihrer Sicht die Gefahr, dass diese Maßnahme hier zu Kriminalisierung von Menschen führt, die noch nie mit dem Konflikt geraten sind?

  • Gibt es aus Sicht Ihrer Fraktion eine Alternative zum Vorgehen der Stadtverwaltung? Wenn ja: Wie soll diese aussehen?

ZUSAMMENHÄNGENDE ANTWORT DER CDU FRAKTION:

Das Verweil- bzw. Aufenthaltsverbot auf den öffentlichen See- und Grünflächen der Stadt FN wurde inzwischen von der Stadtverwaltung teilweise aufgehoben, somit hat die Frage nach der Berechtigung im Augenblick teilweise etwas an Brisanz verloren.

Die vorübergehende Einschränkung des „Verweilens auf den Sitzbänken“, die die Stadtverwaltung per Allgemeinverfügung ab 18. März bis 26. April angeordnet hatte, wurde zum Montag, 27. April aufgehoben und neu gefasst. Das ist gut so, denn seither dürfen in den maßgeblichen Bereichen z.B. und insbesondere des Uferparks nicht nur – wie bisher – allein die Wegeverbindungen zum Durchgehen genutzt werden. Vielmehr ist seit Montag 27. April in diesen Bereich zusätzlich auch wieder das Verweilen (!) auf den Sitzbänken erlaubt, außerdem dürfen im Bereich Gondelhafen beim Antoniuseck die Sitzstufen genutzt werden. Wobei sowohl auf Bänken als auch auf den Sitzstufen die Regeln des Landes zum Abstandhalten und zur Kontaktbeschränkung, also maximal zwei bzw. im Familienverband natürlich zu beachten sind.

Dieses Wiedererlauben des Verweilens auf den Parkbänken im Uferpark und auf den Sitzstufen am Gondelhafen beim Antoniuseck war insoweit auch aus unserer Sicht richtig, ja geboten. Denn die zulässige Nutzung der Parkbänke entlang und auf den Wegeverbindungen sowie der Sitzstufen am Gondelhafen steht dem Ziel Eindämmung des nicht entgegen, nachdem auch hier die geltenden Abstandsregelungen einzuhalten sind.

Dass ein sog. „Verweilen auf den Wegen, den Grünflächen oder anderen Stellen“ im Übrigen als „nicht zulässig“ einstweilen weiter ausgeschlossen bleibt, hat laut Begründung der Stadt den Hintergrund, dass es Grundgedanke der Stadtverwaltung war und ist, besonders über die Ostertage größere Menschenansammlungen im Uferpark zu verhindern, was durch die sicherlich harten Einschränkungen gelungen ist.

„Nur so könne zum einen eine Ansammlung von Menschen in größeren Gruppen effektiv verhindert werden und gleichzeitig auch sichergestellt – kontrolliert und unterbunden - werden, dass keine weiteren Gruppen angelockt werden: Denn im Rückblick auf die vergangenen Wochen und die anfängliche stetige Zunahme der Corona-Infektionen nicht nur in Friedrichshafen habe festgestellt werden können, dass es gewisse Bereiche in Friedrichshafen gebe, die ungeachtet der Vorgaben der Landesregierung weiterhin als beliebter Treffpunkt von Bevölkerungsgruppen genutzt würden. Auch regelmäßige Kontrollen zeugten unverändert von der Anziehungskraft dieser Bereiche, nicht nur für die Bevölkerung Friedrichshafens, sondern auch vermehrt für Personen aus dem Umland. Hinzu sei gekommen, dass insbesondere im Bereich der Uferpromenade, aber auch in den anderen Bereichen, eine vor allem im nun beginnenden Frühjahr zu erwartende und bereits begonnenen stärkere Frequentierung auch durch grundsätzlich zulässige Nutzungsmöglichkeiten. Eine Einhaltung der Vorgaben des § 3 CoronaVO habe ohne diese weitergehende Maßnahmen nicht gewährleistet werden können.“, Quelle: www.friedrichshafen.de

Als CDU Fraktion stehen wir dabei grundsätzlich hinter der Stadtverwaltung. Das aktuelle Ergebnis - mit aktuell 283 bestätigten Fällen und nur noch drei aktiven Fällen steht der Bodenseekreis in Baden-Württemberg vergleichsweise sehr gut da - zeigt, dass es sich gelohnt hat, mit auch strengen Maßnahmen die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

Dass es dabei für Politik, Wissenschaft und Behörden nicht immer einfach war und ist, auf Anhieb das für alle gleichermaßen einleuchtende Mass an Einschränkung wie auch an Lockerung zu finden, ist eine Binsenweisheit, klar.

Während es seit Anfang März zunächst darum ging, schnellstmöglich den Shutdown herbeizuführen, geht es aktuell zunehmend darum so schnell wie vertretbar Lockerungen zuzulassen. Dreh- und Angelpunkt, von dem die rechtliche Zulässigkeit wie auch die gesellschaftspolitische Akzeptanz aller Corona-Maßnahmen gleich in welche Richtung entscheidend abhängt, ist zum einen die Wahrung des Gleichheitsprinzips, zum anderen die gebotene Verhältnismäßigkeit:

Warum darf der eine, was dem anderen nach wie vor verboten sein soll?

Welches ist jeweils das geeignete, angemessene und mildeste Mittel, um das vorrangige Ziel aller grundrechtseinschränkenden Maßnahmen zu erreichen?

Dieses Ziel war und ist noch immer: Die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, damit dem Gesundheitssystem mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben und die Bevölkerung, vor allem unsere höher gefährdeten Älteren gleichzeitig so gut es geht zu schützen.

Dass dazu massiv einschneidende Maßnahmen und Schritte ergriffen wurden und werden, ist schmerzhaft und Tag um Tag schmerzhafter, das ist uns allen klar. Hinzu kommen nicht wenige, auch wissenschaftliche, Unsicherheiten über den Virus und die die teils bestehende Sorge vor einer nicht möglichen „zweiten Infektionswelle“, von der niemand verlässlich sagen kann, ob überhaupt, wann und in welchem Umfang sie vielleicht kommen könnte.

Die Unsicherheiten führen zu hohe Verunsicherung bei vielen Menschen. Politik und Wissenschaft müssen immer auch deutlich erklären, Rechenschaft ablegen und benennen können, was sie tun, was sie wissen und auch was si nicht wissen können. Andernfalls geht viel Vertrauen verloren, es verunsichert noch mehr, treibt Menschen in die Arme von Spekulation und Zweifel an der Kompetenz.

Abwägen ist aber keine Schwäche. Meinungen auf Grundlage neuer Fakten zu ändern, ist im Gegenteil verantwortungsbewusst. Und zuzugeben, etwas ganz offen nicht zu wissen, ist besser, als sich auf Mutmaßungen zu verlassen und sie zu verbreiten, mag das auch noch so überzeugend klingen.

Für die CDU Fraktion
Norbert Fröhlich und Achim Brotzer

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