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Gemeinderat, 17. Mai 2021

CDU Fraktion lehnt Antrag auf Rathaus-Beflaggung zum sog. „IDAHOBIT“-Tag am 17. Mai eines jeden Jahres ab!

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Die CDU Gemeinderatsfraktion beteiligt sich nicht am von der Ratsfraktion „Bündnis 90/Die GRÜNEN“ initiierten „fraktionsübergreifenden Antrag“ auf Beflaggung des Rathauses jeweils zum 17. Mai eines Jahres zwecks Solidarisierung der Stadt mit einem sog. „IDAHOBIT“-Tag.

Pressemitteilung der CDU Gemeinderatsfraktion Friedrichshafen:

Das IDAHOBIT-Akronym steht für den sog. „Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie“(englisch International Day Against Homophobia, Biphobia, Interphobia and Transphobia).

Der IDAHOBIT-Tag wird seit 2005 jährlich am 17. Mai von Homosexuellen, später auch Trans-, Bi- und Intersexuellen, als Aktionstag begangen, um durch Aktionen, mediale Aufmerksamkeit und Lobbying auf die Diskriminierung von Menschen hinzuweisen, die in ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität von der Heteronormativität abweichen.

Auch die CDU Fraktion setzt sich für Toleranz und Vielfältigkeit ein. Diskriminierungen, ob aus religiösen, ethischen, gesellschaftlichen, politischen oder weltanschaulichen Gründen oder wegen der sexuellen Orientierung dürfen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Weltoffenheit und Toleranz drücken sich aus Sicht unserer Fraktion freilich nicht durch Hissen von Fahnen an öffentlichen Gebäuden aus.

Die Beflaggung insbesondere des Rathauses sollte nach unserem Verständnis auf besondere hoheitsbezogene Anlässe durch Zeigen hoheitlicher Symbole zum Zweck der staatlichen öffentlichen Anteilnahme beschränkt sein. 

Der sog. „IDAHOBIT“-Tag bildet keinen solchen besonderen hoheitsbezogenen Anlass. Auch von einer staatlichen Ausnahmesituation für das Hissen gleich welcher Flaggen kann keine Rede sein: Im Fall eines jährlich wiederkehrenden „Aktions“-IDAHOBIT“-Tages handelt es sich vielmehr um ein Anliegen überwiegend nicht hoheitlicher privater Organisationen. Auch das beantragte symbolhafte regelmäßige Hissen einer Fahne zu diesem Zweck ist privater und nicht staatlicher Natur.

Brächte die Stadt Friedrichshafen als Kommune durch das Hissen einer bestimmten Fahne – noch dazu jährlich wiederkehrend – die „Solidarität“ der Stadt mit dem „IDAHOBIT“-Aktions-Anliegen zum Ausdruck, müssten die Verwaltung und der Häfler’ Gemeinderat zukünftig auch anderen interessierten Personenvereinigungen, nichtstaatlichen Organisationen oder Lobbyvereinigungen Plätze für Dauer-Rathausbeflaggungen an gemeindlichen Flaggenmasten einräumen.

Aus dem gesetzten Präzedenzfall könnte eine rechtsverbindliche Verwaltungspraxis erwachsen und Rechtsansprüche Dritter abgeleitet werden.

Schon vor diesem formalen Hintergrund sehen wir den „IDAHOBIT“-Beflaggungsantrag kritisch. Aufgrund der Selbstbindung der Verwaltung als Ausdruck des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes gemäß Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz könnte schnell die Pflicht entstehen, auch bei anderen Antragstellern so zu verfahren. Wir sehen auf Grund dieser Pflicht zur Gleichbehandlung die begründete Gefahr einer möglichen Instrumentalisierung der Rathaus-Beflaggung für eine mögliche Vielzahl beliebiger Anlässe oder Zwecke Dritter.

Interessierten Personenvereinigungen und nichtstaatlichen Organisationen aller Art bleibt es unbenommen, abseits öffentlicher Dienstgebäude Flaggen an ggf. privat aufgestellten Fahnenmasten im Gemeindegebiet Friedrichshafens an allen Tagen im Jahr aufzuziehen.

Für die CDU-Fraktion: Achim Brotzer (Vors.)

(Fraktion: Hannes Bauer, Martin Baur, Franz Bernhard, Achim Brotzer, Norbert Fröhlich, Eduard Hager, Mirjam Hornung, Bruno Kramer, Daniel Oberschelp)

Hier zum „Wochenblatt“-Bericht: www.wochenblatt-news.de 


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